Geschichte

Die Ursprünge des Sechseläuten gehen zurück ins Mittelalter. Es handelt sich hierbei um das erstmalige Sechs-Uhr-Läuten im Sommerhalbjahr. Diese Norm war in den Gewerbeordnungen des 13. und 14. Jahrhunderts verankert und es wird angenommen, dass sie bereits vor der Brunschen Revolution im Jahre 1336 bestand.

Ab 1336 regelten die Zunftordnungen das Berufsleben, so unter anderem auch die Arbeitszeit. Im Sommer dauerte diese von 4 oder 5 Uhr morgens bis zum Feierabendläuten um 6 Uhr abends. Im Winter wurde die Arbeitszeit hingegen auf den Lichttag verkürzt. Nach dem 29. September, wenn die Nächte wieder länger wurden, begann der Arbeitstag mit der Morgendämmerung und endete mit dem Eindunkeln.

Nachdem Huldrych Zwingli im Zuge der Reformation 1525 die Klöster aufgehoben hatte, musste das Feierabendläuten neu geregelt werden. Die erste schriftliche Überlieferung zum Sechs-Uhr-Läuten geht auf einen Ratsbeschluss vom 11. März 1525 zurück und lautete: "Wie früher abends um sechs von den Klöstern geläutet worden ist, womit jene, die für unsere Herrschaft oder andere ehrenhafte Leute gearbeitet haben, Feierabend erhalten und ihr Tageswerk getan haben, so soll, nachdem dieser Brauch untergegangen ist, um die selbe sechste Stunde im Grossmünster mit der Totenglocke ein Zeichen geläutet werden, damit der Arbeiter sich zu richten weiss".

Zuerst fiel das erneute Sechs-Uhr-Läuten auf den ersten Frühlingstag. Später wurde es auf den ersten Montag danach gelegt - und dabei blieb es auch für lange Zeit. Für die Zünfte boten die längeren und wärmeren Tage Anlass zur Freude. Sie kamen nach dem Frühlingsanfang zu einem geselligen Trunk auf den Zunftstuben zusammen. Irgendwann fanden die Zünfte Gefallen daran, den Weg auf die anderen Zunfthäuser zu verlängern und in der Stadt umher zu ziehen.